Allgemeine Geschäftsbedingungen der Rotall GmbH

§ 1 Allgemeines

a) Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen in Bezug auf Handel und Vertrieb zwischen der Rotall GmbH, Hauskamp 3, 26446 Friedeburg und den Kunden in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn die Rotall GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers liefert.

b) Vertragsvereinbarung
Vertragssprache ist deutsch. Kunden sind ausschließlich Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.


§ 2 Vertragsschluss

a) Allgemeines
Der Vertragsschluss findet individuell durch Angebot (Bestellung des Kunden) und Annahme (Bestätigung der Rotall GmbH) statt. Angebote der Rotall GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Diese Kennzeichnung kann auch dadurch erfolgen, dass eine bestimmte Annahmefrist festgelegt wird. Der Zwischenverkauf an Dritte bleibt ausdrücklich vorbehalten. Der Kunde kann auf die unverbindlichen Angebote der Rotall GmbH hin eine verbindliche Bestellung bzw. einen verbindlichen Auftrag erklären.

b) Annahmefrist
Die Rotall GmbH ist berechtigt, Bestellungen und Aufträge innerhalb von 10 Tagen anzunehmen.

c) Form / Speicherung
Verträge müssen in Textform geschlossen werden. Alle vertraglichen Abreden bedürfen ebenfalls der Textform. Eine gesonderte Speicherung des Vertragstextes erfolgt nicht, sondern der Vertragsinhalt ergibt sich jeweils individuell aus der getroffenen Vereinbarung.


§ 3 Lieferung

a) Teillieferungen
Die Rotall GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn dies für den Kunden zumutbar ist. Im Falle von nicht Teillieferungen fallen dem Kunden jedoch keine zusätzlichen Versandkosten an.

b) Liefer- und Leistungsverzögerungen
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt von der Rotall GmbH nicht verhindert werden können (hierzu gehören insbesondere Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Fälle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung trotz dahingehenden Deckungsgeschäfts), hat die Rotall GmbH nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Rotall GmbH dazu, die Lieferung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben.

c) Rücktritt
Bei Nichtverfügbarkeit aus zuvor genannten Gründen kann die Rotall GmbH vom Vertrag zurücktreten. Die Rotall GmbH verpflichtet sich dabei, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und etwaig bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.

d) Annahmeverzug
Gerät der Kunde mit der Abnahme der bestellten Ware in Verzug, ist die Rotall GmbH nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Verzug oder wegen Nichterfüllung zu beanspruchen. Während des Annahmeverzugs trägt der Kunde die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung.

e) Leistungszeit
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung durch die Rotall GmbH innerhalb von 14 Tagen. Der Fristbeginn für die Lieferung ist bei Vorkassenzahlung der Tag nach Erteilung des Zahlungsauftrags an das überweisende Kreditinstitut bzw. bei Zahlung per Nachnahme oder bei Rechnungskauf der Tag nach Vertragsschluss. Die Frist endet am darauf folgenden vierzehnten Tag. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Lieferort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag.

f) Erfüllungsort und Lieferfristen
Als Erfüllungsort für die Verpflichtungen aus der Vertragsbeziehung ist der Geschäftssitz von der Rotall GmbH vereinbart. Der Beginn und die Einhaltung von vereinbarten Lieferfristen setzen die Einhaltung der Mitwirkungspflichten des Kunden voraus. Hierzu gehören insbesondere die rechtzeitige Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen und Genehmigungen sowie die Leistung vereinbarter Zahlungen.

g) Lagerkosten
Soweit sich der Versand bzw. die Zustellung der Ware auf Wunsch des Kunden verzögert, behält sich die Rotall GmbH vor, dem Kunden, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, Lagerkosten in Höhe von 0,5% des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat zu berechnen. Die Lagerkosten werden auf 5 % begrenzt, es sei denn, dass höhere Kosten nachgewiesen werden. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Rotall GmbH keine oder geringere Kosten entstanden sind.

h) Sonderanfertigungen
Handelt es sich bei der Bestellung um eine Sonderanfertigung, können Änderungen nach Vertragsschluss nicht mehr vorgenommen bzw. beantragt werden werden.


§ 4 Zahlung

a) Preise und Versandkosten
Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer. Hinzu kommen noch die jeweils gesondert ausgewiesenen Kosten für Verpackung und Versand, soweit nicht Abholung durch den Kunden an dem Geschäftssitz von der Rotall GmbH in Rastede vereinbart wird. Sonderverpackungen werden zum Selbstkostenpreis erstellt und sind vom Kunden zu tragen.
Unterbleibt die rechtzeitige Rückgabe der Transportbehälter, Mehrwegverpackungen etc. behält sich die Rotall GmbH vor, Leihgebühren zu erheben. Eine Rückgabe hat stets 4 Wochen nach Eingang der Lieferung beim Kunden zu erfolgen. Die zur Verfügung gestellten Behälter etc. sind stets pfleglich zu behandeln. Nach Ablauf von 3 Monaten kann die Rücknahme nicht mehr verlangt werden. In diesem Fall stellt die Rotall GmbH dem Käufer die Verpackung in Rechnung.

Als Zahlungsziel werden 30 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug vereinbart.

b) Zahlungsverzug
Der Kunde gerät mit der Zahlung in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung bei der Rotall GmbH eingeht. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Sollte der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug geraten, so behält sich die Rotall GmbH vor, Mahngebühren in Höhe von 2,50 Euro in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzes bleibt unbenommen. Dem Kunden verbleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass der Rotall GmbH kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Gerät der Kunde mit der Zahlung einer Forderung in Verzug, werden auch Forderungen aus anderen Vertragsbeziehungen des Kunden mit der Rotall GmbH fällig.

c) Zurückbehaltungsrecht
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem Kunden nur für solche Gegenansprüche zu, die fällig sind und auf demselben rechtlichen Verhältnis wie die Verpflichtung des Kunden beruhen.


§ 5 Eigentumsvorbehalt

a) Allgemein
Die von Rotall GmbH gelieferten Waren, Werke und Materialien bleiben bis bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung im Eigentum von Rotall GmbH. Der Kunde hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen jederzeit pfleglich zu behandeln. Der Kunde tritt einen Anspruch bzw. Ersatz, den er für die Beschädigung, Zerstörung oder den Verlust dieser Sachen erhält, an die Rotall GmbH ab. Der Kunde ist, soweit nachfolgend nichts abweichendes vereinbart wird, nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.

b) Pfändung und anderweitige Beeinträchtigungen
Wird die unter dem Eigentumsvorbehalt stehende Sache gepfändet oder anderweitig durch Dritte beeinträchtigt, hat der Kunde die Rotall GmbH unverzüglich zu benachrichtigen, damit eine Klage gem. §771 ZPO erhoben werden kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den der Rotall GmbH entstandenen Ausfall.

c) Weiterveräußerung
Der Kunde ist er zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an die Rotall GmbH in Höhe des vereinbarten Faktura-Endbetrages (inkl. Umsatzsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der Rotall GmbH, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Die Rotall GmbH wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

d) Umbildung, Be- und Verarbeitung
Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden erfolgt stets namens und im Auftrag für die Rotall GmbH. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, der Rotall GmbH nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt die Rotall GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache der Rotall GmbH zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde der Rotall GmbH anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für die Rotall GmbH verwahrt. Zur Sicherung der Forderungen gegen den Kunden tritt der Kunde auch solche Forderungen an die Rotall GmbH ab, die dem Kunden durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; die Rotall GmbH nimmt diese Abtretung schon jetzt an.

e) Rücknahme
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, aber auch im Falle der Beantragung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden, ist die Rotall GmbH berechtigt, die Sache zurückzunehmen. In der Rücknahme der Sache liegt in diesem Fall kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, die Rotall GmbH erklärt dies ausdrücklich in Textform.

f) Freigabe von Sicherheiten
Übersteigt der Wert der Sicherheiten den Wert der gesicherten Forderungen um mehr als 15 Prozent, ist die Rotall GmbH auf Verlangen des Kunden zur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet.


§ 6 Gewährleistung

a) Gewährleistungsanspruch
Es bestehen Gewährleistungsrechte. Ein Gewährleistungsanspruch kann nur hinsichtlich der Beschaffenheiten der Ware entstehen, zumutbare Abweichungen in den ästhetischen Eigenschaften der Ware unterfallen nicht dem Gewährleistungsanspruch. Soweit zusätzlich zu den Gewährleistungsansprüchen Garantien gegeben werden, finden Sie deren genaue Bedingungen jeweils beim Produkt. Mögliche Garantien berühren die Gewährleistungsrechte nicht. Im Falle eines Mangels leistet die Rotall GmbH nach eigener Wahl die Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder der Neulieferung. Dabei geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Verschlechterung der Sache bereits mit Übergabe an die zum Transport bestimmte Person über. Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres nach dem so bestimmten Gefahrenübergang.

b) Rechte bei unwesentlichem Mangel
Beim Vorliegen eines nur unwesentlichen Mangels steht dem Kunden unter Ausschluss des Rücktrittsrechts lediglich das Recht zur angemessenen Minderung des Kaufpreises zu.

c) Schadensersatz für Mängel
Für Schäden, die auf eine unsachgemäße Behandlung oder Verwendung der Ware zurückzuführen sind, wird keine Gewähr geleistet. Schadensersatz für Mängel an der Ware leistet die Rotall GmbH nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dieser Ausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben vom Haftungsausschluss unberührt.

d) Rügeobliegenheit
Kunden müssen offensichtliche Mängel unverzüglich in Textform anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

e) Gewährleistung für gebrauchte Waren
Für gebrauchte Waren ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Dies schließt nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit aus. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt.

f) Klarstellung zum Gefahrenübergang
Die Gefahr des Abladens und des Einlagerns geht zu Lasten des Empfängers. Soweit Hilfskräfte der Rotall GmbH beim Abladen über den beschriebenen Rahmen hinaus behilflich sind und hierbei Schäden an der Ware oder sonstige Schäden verursachen, handeln diese Hilfskräfte auf das alleinige Risiko des Empfängers und nicht als Erfüllungsgehilfen der Rotall GmbH.


§ 7 Rechte an Katalogen, Zeichnungen und Modellen  

Die Inhalte der von der Rotall GmbH erstellten Kataloge, Zeichnungen, Modelle und anderer Dokumente, einschließlich sämtlicher autorisierter Kopien, sind dingliches und geistiges Eigentum der Rotall GmbH. Der Nachdruck der Kataloge und Zeichnungen sowie der Nachbau der Modelle ist, auch auszugsweise, nur mit der schriftlichen Zustimmung der Rotall GmbH gestattet.


§ 8 Haftung

a) Auskünfte
Auskünfte über Verarbeitungs- und Anwendungsmöglichkeiten der von der Rotall GmbH verkauften Produkte sowie die technische Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Es gilt auch insoweit der Haftungsausschluss und -vorbehalt aus den nachfolgenden Regelungen.

b) Haftungsausschluss
Die Rotall GmbH sowie ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur für Vorsatz. Nur wenn wesentliche Vertragspflichten (folglich solche Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist) betroffen sind, wird auch für grobe oder leichte Fahrlässigkeit gehaftet. Dabei beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

c) Haftungsvorbehalt
Der vorstehende Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben vom Haftungsausschluss unberührt.


§ 9 Schlussbestimmungen

a) Gerichtsstand
Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird der Geschäftssitz von der Rotall GmbH in Friedeburg vereinbart, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder sofern der Kunde keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.

b) Rechtswahl
Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach dem Heimatrecht des Kunden entgegenstehen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.

c) Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.

Stand 02.Januar 2018

 

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